RA Miehler – Infos zum Jugendstrafrecht für Eltern

Abgelegt unter Recht & Steuern by John Miehler am 01. Oktober 2012

Rechtsanwalt MiehlerBetroffene Eltern reagieren meist geschockt, wenn ihr ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Eine Dummheit muss aber nicht bereits bedeuten, dass die Zukunft des Kindes zerstört ist. Das Jugendstrafrecht bietet abgestufte Strafmöglichkeiten und nicht jede Tat erscheint im polizeilichen Führungszeugnis.

Wann gilt das Jugendstrafrecht?

  • Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafbar, hier kann gegebenenfalls das Jugendamt aktiv werden.
  • Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren entscheidet der Richter nach Jugendstrafrecht.
  • Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren kommt es auf den Entwicklungsgrad und die Reife des Heranwachsenden an. Hier muss immer für jeden Fall konkret geprüft werden, ob die Straftat nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht zu strafen ist.

Welche Strafen sieht das Gesetz vor?

Erziehungsmaßregel

Hier steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Typische Beispiele für Erziehungsmaßregeln sind:

  • Sozialstunden
  • Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich
  • Drogentherapie
  • Durchführung Antiaggressionstraining

Die Erziehungsmaßregel wird nicht in das Führungszeugnis eingetragen.

Arrest

Bei dem Arrest dreht es sich um kurz begrenzte Aufenthalte in speziellen Einrichtungen, die einem Gefängnis ähnlich sind. Es gibt folgende Formen des Arrestes:

  • Freizeitarrest (in der Regel ein oder mehrere Wochenenden)
  • Kurzarrest
  • Dauerarrest (im Höchstmaß 4 Wochen)

Es erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis.

Jugendstrafe

Die Jugendstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens. Bei bestimmten Delikten ist die Höchststrafe 10 Jahre. Die Jugendstrafe kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Haftzeit kürzer als 2 Jahre ist. Voraussetzung für das Verhängen einer Jugendstrafe ist, dass bereits „schädliche Neigungen“ vorliegen.

Wann findet sich eine Verurteilung im Führungszeugnis?

Erziehungsmaßregeln und Arreste werden nicht im Führungszeugnis abgedruckt. Die Jugendstrafe wird dann aufgenommen, wenn eine Jugendstrafe von über 2 Jahren verhängt wurde. Gleichwohl wird die Verurteilung intern aufgenommen, so dass das Gericht bei einer Wiederholungstat sehr wohl erkennen kann, dass es bereits eine Eintragung gab.

Welche Rolle spielt die Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe führt vor der Strafverhandlung ein Gespräch mit dem beschuldigten Jugendlichen. Der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe ist auch in der Verhandlung anwesend und gibt bei Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) gegenüber dem Gericht eine Stellungnahme ab, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden sollte. Auch macht die Jugendgerichtshilfe einen „Ahndungsvorschlag“, also teilt mit, wie der Jugendliche/Heranwachsende bestraft werden sollte.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, schauen Sie gerne vorbei: RA Miehler – Verteidiger für Jugendstrafrecht in München!

 



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