Baumrechte und Baumgutachten zum Schutz für und vor Bäumen

Abgelegt unter Recht & Steuern by Luca Kross am 08. Juli 2013

baumpflegeportal.deBäume prägen die Landschaft, manche liefern essbare Früchte, sie sind Lebensraum von Insekten und Vögeln und beeinflussen das Klima günstig. Deshalb stehen sie häufig auch unter besonderem Schutz und ihr Wohlergehen wird genauso geprüft, wie die Sicherheit der Menschen vor Schäden durch kranke Bäume. Bäume können durch weitgehende Baumrechte geschützt werden Zum Schutz der Bäume im öffentlichen Raum ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass vermeidbare Eingriffe in die Bestände zu vermeiden sind. Einen weiteren Schutz bietet ein rechtsverbindlicher Erlass auf Landesebene, mit dem Landschaftsbestandteile mit Bäumen oder Bäume als Naturdenkmal zum Schutzgebiet oder -Objekt erklärt werden können.

Ein Baumrecht, das auch Bäume auf privaten Grundstücken mit einschließt, ist mit einer Baumschutzsatzung, die durch die Kommune erlassen wird, möglich. In dieser wird festgelegt, ab welchem Stamm- oder Kronendurchmesser Bäume vor Beschädigungen zu schützen sind. Vor einer Baumfällung bedarf es dann der Genehmigung durch die Kommune. Bäume sind auch vor einer Fällung geschützt, wenn sie Lebensraum wild lebender Tiere sind. Allerdings können sich auch unter Schutz stehende Bäume, oder Teile davon, zu einer Gefahr entwickeln. Wenn, z. B. durch einen Orkan, Bäume geschädigt wurden, muss das Risiko für das Eintreten eines Personen- oder Sachschadens festgestellt werden. Baumgutachten helfen Schäden durch Baum- und Astbruch zu vermeiden Eine Einschätzung, welches Risiko ein geschädigter Baum darstellt, ergibt ein Baumgutachten. Wenn dabei eine akute und unmittelbare Gefahr festgestellt wird, kann ein Baum auch ohne Genehmigung gefällt werden. Sichtbare Veränderungen am Baum müssen keine Gefahr darstellen. Ein Gutachter kann diese richtig Einordnen und, wenn notwendig, geeignete Maßnahmen veranlassen.

Doch nicht alle Gefährdungen durch kranke Bäume sind für jeden erkennbar: Ein Stamm kann schon ausgehöhlt sein und die Zweige tragen trotzdem viel Laub. Ein Baumgutachter wird das, bei regelmäßigen Überprüfungen, bereits an Symptomen erkennen. Möglicherweise ist für einen Befund auch der Einsatz von Diagnosegeräten notwendig. Verantwortlich für die Stand- und Bruchsicherheit von, vor allem alten, Bäumen an Verkehrswegen sind die Baumbesitzer. Sie können sich das mit einem Gutachten bescheinigen lassen. Wird dagegen ein Baum durch ein Fahrzeug oder anderweitig geschädigt, hilft hier ein Baumgutachten, um den Wert des Baumes und die Schadenshöhe festzustellen. Der Baumgutachter als Beistand der Bäume Neben der Prüfung der Stand- und Bruchsicherheit, werden durch Baumgutachten auch die Vitalität und die Unversehrtheit von Bäumen bewertet. Ob ein Baum ausreichend mit Nährstoffen versorgt oder schädigenden Substanzen ausgesetzt ist, klärt der Gutachter bei einer zunehmenden Verschlechterung des Baumzustandes. Er kann auch, bei auseinander gehenden Meinungen der Baumbesitzer und der ausführenden Unternehmen, beurteilen, wie fachgerecht eine Baumpflege durchgeführt wurde. Sollen durch eine geplante Baumaßnahme Bäume entfernt werden, ist, zum Schutz der Bäume und der Einhaltung deren Rechte, auch der Rat des Baumgutachters gefragt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kennt er sowohl die Baumrechte, als auch den Wert und die Schutzwürdigkeit der Bäume.

 

Ein Kommentar zu 'Baumrechte und Baumgutachten zum Schutz für und vor Bäumen'

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  1. Johannes sagte,

    am 12. März 2014 um 5:51 pm Uhr

    Ein gut geschriebener Artikel. Ich wurde gleich fündig im Baumpflegeportal und habe den gerichtlichen Streit gegen meinen Nachbarn gewonnen.

    Grüße,

    Johannes




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