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Abgelegt unter Recht & Steuern by Blogger am 28. September 2017

Wer schon einmal ein Bankkonto eröffnet, ein Wertpapierdepot angelegt oder einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen hat weiß: Die Sache ist verbunden mit einer Menge Kleingedrucktem. Das Recht der Geldanlagen ist kompliziert. Wegen der zunehmenden Menge an Paragraphen, der detaillierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und nicht zuletzt einem erheblichen Wissensgefälle zwischen Bank und Kunde ist es für den Anleger nur äußerst schwer möglich, seine Rechte im Detail zu kennen und durchzusetzen. Wenn sich Meinungsverschiedenheiten mit der Bank abzeichnen, empfiehlt sich deshalb oft eine Beratung durch spezialisierte Juristen, etwa durch Stader Rechtsanwälte, die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Köln.

Das Feld, in dem sich die Rechtsanwälte betätigen, ist groß: Neben dem Schwerpunkt Kapitalmarktrecht in Köln befasst sich stader-law.de auch noch mit Verbraucherrecht, Internet- und Medienrecht, Urheber- und Markenrecht. In einer Zeit, in der Geldanlagen fester Bestandteil der Altersvorsorge sind, haben die meisten Deutschen privat vorgesorgt, häufig mit fünf- bis sechsstelligen Beträgen. Beratungsfehler, ungünstige oder gar rechtswidrige Vertragsgestaltungen durch die Banken können für den Anleger verheerende Folgen haben. Leider gilt: Auch die Bank möchte verdienen – und schlägt deshalb nicht immer die für den Kunden günstigste Geldanlage vor, sondern häufig eine für sie besonders lukrative. Juristen, die sich im Recht der Geldanlagen auskennen, können leicht erkennen, welche problematische Klauseln ein Vertrag enthält und welche Anlage für welchen Kunden von vornherein ungeeignet ist. Häufig gibt es in diesen Fällen die Möglichkeit, solche Anlageverträge vorzeitig zu kündigen oder anzupassen.

Insbesondere ältere Bausparverträge sind in den vergangenen Jahren ins Visier der Banken geraten. Sie gewähren dem Kunden hohe Zinsen, die die Bank am Kapitalmarkt derzeit selbst nicht erwirtschaften kann. Da sie diese Kunden loswerden möchten, kündigen viele Banken diese Altverträge. Nicht immer allerdings zu Recht. Wer eine Kündigung vorschnell akzeptiert, verzichtet unter Umständen auf attraktive Zinseinnahmen.

Auch wenn es um Kreditverträge geht, kann es sich lohnen, vor Vertragsschluss einen Fachmann zu fragen. Denn auch hier geht es häufig um hohe Beträge. Immer wieder nutzen Banken die Unwissenheit des Kunden aus, um ihm etwa Gebühren unterzujubeln, die von den Gerichten für rechtswidrig gehalten werden. Wenn unvorhergesehene Ereignisse den ursprünglichen Rückzahlungsplan durcheinander werfen, sichern sich die Banken durch Vorfälligkeitszahlungen ab, die der Kunde leisten soll, wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt wird. Die hier geforderten Beträge sind allerdings häufig zu hoch und können teilweise verweigert oder zurückgefordert werden. Auch wenn die Bank den Kredit gekündigt hat und eine Sonderzahlung fordert, empfiehlt sich der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof für unrechtmäßig erklärt.

Nicht nur Verbraucher profitieren von einer Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern auch Unternehmer. Sie sehen sich ebenfalls gelegentlich in Kreditverträgen mit rechtswidrigen Gebührenforderungen der Banken konfrontiert. Darüber hinaus interessieren sich Firmengründern und -inhabern, die expandieren wollen, aber häufig auch Fragen nach alternativen Finanzierungsmodellen, die ihren eigenen komplexen Regeln unterliegen. Zu nennen sind hier Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen, deren Chancen und Risiken genau zu untersuchen sind und die durch geeignete Verträge begleitet werden müssen.

Mehr Informationen: stader-law.de

 



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