Abmahnung Filesharing: Was tun und wer hilft?

Abgelegt unter Recht & Steuern by Redaktion am 23. Februar 2018

Filesharing von geschützten Filmen und Musik ist in Deutschland illegal und dennoch betreiben es viele User. Als Konsequenz erhalten Personen, welche beim Filesharing erwischt werden, Abmahnungen. Entweder können die Abmahnungen bezahlt und das Filesharing unterlassen werden oder die Betroffenen reagieren mittels bestimmter Strategien passend auf die hohen Zahlungen.

Abmahnungen unbedingt ernst nehmen

Mahnungsschreiben bezüglich illegalem Filesharing werden von Rechtsanwälten welche die eigentlichen Rechtsinhaber vertreten, verschickt. Da es sich um eine Rechtssache handelt, sollte jeder User die Anwaltsschreiben unbedingt ernst nehmen sowie darauf reagieren. Dieser Schritt ist ebenfalls wichtig, wenn sich der User keiner Schuld bewusst ist. Das Filesharing via Bittorent oder eMule kann in manchen Fällen Monate zurückliegen. Der Großteil der Mahnungsschreiben besteht in einer Zahlung einer festgelegten Abmahnungssumme sowie einer Unterlassungserklärung. Die Abmahnsumme setzt sich aus der Rechtsanwaltsgebühr sowie dem Schadenersatz für den eigentlichen Urheberrechtsverstoß zusammen, wodurch kosten von mehreren hundert bis tausend Euro entstehen können. Vor allem bei Beträgen von 8.000 bis 10.000 Euro sollte der User zunächst Ruhe bewahren, bevor er weitere Schritte unternimmt.

Abmahnsumme richtig handhaben

Ob der User die Abmahnsumme bezahlt oder nicht, kann er selbst entscheiden. Bezahlt er die Summe nicht, da ihm keine Schuld bezüglich Filesharing betrifft, muss er auf eine Verjährung der Frist hoffen. Während dieses Zeitraums erhält er meist weitere Erinnerungsschreiben bzw. Zahlungsaufforderungen. Erfolgt ein gerichtlicher Mahnbescheid, muss dieser in vollem Umfang widersprochen werden. Beauftragt die Anwaltskanzlei zudem ein Inkassounternehmen, welches die Forderungen eintreiben soll, muss dieser Aufforderung gleichfalls widersprochen werden. Ansonsten droht ein Schufa-Eintrag.

Unterlassungserklärung nur modifiziert abschicken

Wenn die Unterlassungserklärung unterschrieben und verschickt wird, kommt dies einem Schuldgeständnis zu. Somit müssen auch die Anwaltskosten und der Schadensersatz beglichen werden. Die Abmahnung soll hauptsächlich dazu dienen, den Rechtsverstoß außergerichtlich und vor allem kostengünstig zu klären und folglich zu unterbinden. Die sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung ist hierbei kein Schuldeingeständnis. Der Unterzeichner verspricht künftig, den begangenen Rechtsverstoß zu unterlassen. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung sind online verfügbar. Auch bei einer „Störerhaftung“ sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung verschickt werden. Bei einer Störerhaftung wurde der Internetanschluss ohne Wissen des Vertraginhabers zum Filesharing verwendet. Wird auf die Abmahnung aber gar nicht reagiert, kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken. Die Kosten von einigen tausend Euro muss der Beschuldige selbstständig zahlen.

 



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