Wann muss der Lebenspartner für Heimkosten oder Pflegekosten aufkommen?

Abgelegt unter Recht & Steuern by Redaktion am 08. Januar 2021

Der Lebenspartner kann nicht mehr zu Hause gepflegt werden oder muss vielleicht sogar in ein Pflegeheim? Die Heim- oder Pflegekosten sind dann meistens sehr hoch, so dass man auf finanzielle Hilfe angewiesen ist. Muss in jedem Fall der Lebenspartner für solche Kosten aufkommen, wenn man selbst nicht mehr genügend Geld hat?

Wer kommt für die Kosten auf?

Wenn eine Person eine Behandlung benötigt und diese aufgrund einer Krankheit nicht zu Hause durchführen kann, die entstehenden Kosten aber zu hoch sind, um sie alleine oder gar mit Unterstützung der Familie zu kompensieren, kann sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat haben. Es gibt auch das Dilemma, wer für die Heimkosten aufkommen soll? Besonders wenn die Kosten zu hoch sind, als dass eine Person sie selbst oder sogar mit Hilfe ihrer Familie bezahlen könnte. Dieser Pflege-Ratgeber leistet eine gute Unterstützung für die notwendigen Antragsverfahren und weiteren Fragen zu den Pflegekosten.

Pflegehilfe und Anspruch nach Prüfung

Wenn eine Person Anspruch auf Pflegehilfe bekommen will, muss sie zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen. Wenn die eigenen finanziellen Verhältnisse und das Vermögen nicht ausreichen, um die Rechnungen auszugleichen, berücksichtigen die Mitarbeiter des Sozialdienstes das Vermögen der anderen Person oder des Familienmitglieds, das nicht dauerhaft getrennt lebt, um die Zahlungen bzw. die Hilfsleistungen zu bestimmen.

Wenn also ein Partner oder Lebensgefährte seine Behandlung nicht allein bezahlen kann, ist der Lebensgefährte verpflichtet, die Pflegeverpflichtung zu erfüllen, wenn die Pflegekosten für ihn im Rahmen des finanziell möglichen liegen. Erst wenn alle Stricke reißen und kein Geld da ist, kann die Pflegekassen oder der Sozialhilfeträger weitere Leistungen übernehmen.

 



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