Welche Rechte haben Mieter?
Einen Umzug organisiert beinahe jeder einmal im eigenen Leben. In der Regel wird dabei ein Umzug in eine Mietswohnung vollzogen. Einen Vertrag bei dem jeweiligen Vermieter abzuschließen, ist dabei unbedingt vonnöten. Doch nicht jeder, der in eine Mietswohnung zieht, weiß auch, was dabei auf ihn oder sie zukommt. Nachfolgend einmal einige Informationen zum Mietvertrag, zur Mietkaution und dem, was der Vermieter darf und was nicht.
Der Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt das Mietsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter. In diesem muss jede Einzelheit zur Wohnung und den Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter festgehalten sein. Dadurch entstehen im Nachhinein keine Unklarheiten zwischen den beiden Parteien. Sowohl wo die Wohnung sich befindet, die Namen der beiden Parteien als auch die Größe der Wohnung, die anfallende monatliche Miete, die sich aus verschiedenen Bestandteilen, wie Kosten für die Wohnung, Wasser, Müll etc. zusammensetzt, die Kaution, die zu zahlen ist und meist Regeln zum Verhalten in der Wohnung und das Vorgehen bei möglichen Schäden, sind Angaben, die in einem Mietvertrag vorhanden sein müssen. Damit sichert sich vor allem der Vermieter gegenüber dem Mieter ab. Alles, was in einem solchen Vertrag steht, gilt über die Zeit des Mietverhältnisses. Mieter tun daher gut daran, sich diesen Vertrag auch entsprechend durchzulesen.
Was der Vermieter darf und was nicht
Grundsätzlich ist es dem Vermieter überlassen, was in dem Mietvertrag drin steht. Einige Angaben sind jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Möchte ein Vermieter demnach eine Kaution erheben, muss diese im Mietvertrag hinterlegt sein. Denn eine Mietkaution ist gesetzlich nicht geregelt. Mieter müssen also nicht zwangsläufig eine Kaution zahlen. In der Regel verlangen Vermieter aber eine entsprechende Mietkaution. Die Höhe ist dagegen aber gesetzlich geregelt. Diese darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Ist diese höher angesetzt durch den Vermieter, ist das nicht rechtens und der Mieter muss diese in keinem Fall zahlen. Mieter haben außerdem das Recht, die Mietkaution in drei verschiedenen Raten an den Vermieter zu zahlen. Weigert sich der Vermieter dagegen oder ist eine Ratenzahlung sogar im Mietvertrag prinzipiell ausgeschlossen, muss sich der Mieter daran in keinem Fall halten. Der Vermieter ist in dieser Hinsicht dazu verpflichtet, die Kaution unabhängig vom Rest des eigenen Vermögens anzulegen. Außerdem muss zum Beispiel das Sparbuch, auf dem die Kaution angelegt ist, innerhalb von drei Monaten kündbar sein. Damit der Mieter immer auf der sicheren Seite ist, sollte dieser Unterlagen wie den Mietvertrag oder die Vereinbarung in Bezug auf die Mietkaution immer griffbereit haben.
Die Mietkaution
Zur Zahlung der Mietkaution gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder wird diese bei der Unterzeichnung des Mietvertrags in bar an den Vermieter ausgehändigt. Dieser zahlt diese dann auf ein Sparbuch oder etwas Ähnliches ein. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Mieter das Geld selbst auf ein Sparbuch einzahlt und dieses dem Vermieter übergibt. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Kaution innerhalb von drei Raten an den Vermieter zu überweisen. Seit kurzer Zeit wird auch die Mietbürgschaft immer beliebter. Moneyfix von der Kautionskasse ist beispielsweise eine solche Mietbürgschaft. Dabei zahlen Mieter statt an den eigenen Vermieter einen monatlichen Betrag an den Anbieter einer solchen Mietbürgschaft. Dieser bürgt somit für den Mieter beim Vermieter. Mieter haben dadurch vor allem den Vorteil, dass diese die Kaution nicht in voller Höhe auf einen Schlag zahlen müssen. Mieter sollten bei der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Zahlung der Kaution auf einige Aspekte achten. Hat man sich im Voraus jedoch dazu informiert, kann der Umzug in eine neue Wohnung unkompliziert vonstattengehen!
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