Das Waffengesetz (WaffG) in Deutschland

Abgelegt unter Recht & Steuern by Redaktion am 05. März 2013

JagdwaffenDas Waffengesetz (WaffG) in Deutschland regelt das deutsche Waffenrecht. In ihm befinden sich die Vorschriften über den Erwerb, den Handel und die Instandsetzung von Waffen, im Besonderen Klingenwaffen und Schusswaffen sowie Munition und die Lagerung dergleichen, sowie das Verbot bestimmter Waffen, wie Würgehölzer und Schlagringe. Um Waffen führen zu dürfen, bedarf es eines Waffenscheins. Dieser erlaubt unter im Gesetz geregelten Voraussetzungen, dass eine Waffe griffbereit außerhalb des eigenen Grundstücks getragen wird. Für den Waffenschein muss sich der Antragsteller einer gründlichen Prüfung unterziehen. Allerdings ist mit dem Erwerb des Waffenscheins der Besitz einer Waffe noch nicht gestattet. Wer Waffen nach dem Gesetz erwerben und/oder transportieren möchte, braucht zusätzlich die Waffenbesitzkarte.

Achtung: Erben, aufgepasst!

Im Falle der Erbschaft von Waffen müssen innerhalb der ersten acht Monate nach Antritt des Erbes die erforderlichen Scheine vorgelegt werden können. Möchte ein Erbe die Scheine nicht erwerben oder würde er keinen Waffenschein ausgestellt bekommen, sind die geerbten Waffen bei der zuständigen Stelle abzugeben.

Führen und Transportieren beim Jäger

Für den Jäger gilt, dass schon der Transport der Waffe ins Revier zum Führen gehört. Um ihm die Arbeit zu erleichtern, ist es ihm erlaubt, die Waffe ungeladen im Fahrzeuginneren zu lagern. Bringt der Jäger jedoch seine Waffe zur Instandsetzung, gilt auch hier für ihn die Richtlinie zum Transport von Waffen, die besagt, dass die Waffe im verschlossenen Kofferraum zu transportieren ist – und zwar auch hier ungeladen.

Jugendliche und das Waffenrecht

Es gibt wenige Waffen, die Jugendlichen unter 18 Jahren gestattet sind. Hierbei handelt es sich um Airsoftwaffen bis 0,5 Joule. Freizeitluftgewehre und Paintballs sind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.

Ein Gesetz geht mit der Zeit

Seit 1495 hat das deutsche Waffengesetz einige Wandlungen durchgemacht. Die letzte Änderung trat 2009 in Kraft. Auslöser war der Amoklauf von Winnenden. Seither handelt es sich beim nicht fachgerechten Aufbewahren einer Waffe nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit sondern um eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Amnesie für illegalen Waffenbesitz ist weggefallen. Deshalb sollte man das gültige Waffengesetz in Deutschland vor einem Waffenerwerb auf jeden Fall beachten.

 



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